Prüfung fremder Entwürfe

Sie möchten zu einem bereits vorliegenden Vertragsentwurf eine zweite Meinung hören? Gerne sind wir bereit, einen Vertragsentwurf anderer Berater zu überprüfen und Ihnen unsere Meinung dazu mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mit dieser Tätigkeit eine hohe Verantwortung übernehmen: Unsere eigenen Entwürfe kennen wir, bei einem fremden Entwurf müssen wir aber doppelt hinsehen, ob keine Probleme versteckt oder schlicht übersehen wurden. Wenn wir einen Entwurf prüfen, dann möchten wir dies auch ordentlich tun und ihn nicht nur kurz durchblättern. Diese Tätigkeit können wir daher nicht zum Nulltarif übernehmen; über die zu erwartenden Kosten informieren wir Sie aber vorab.

Wenn Sie Fragen zu einem Entwurf haben, der bei einem anderen Notar beurkundet werden soll, dann empfiehlt es sich, diese in erster Linie bei dem beurkundenden Notar zu stellen. Dieser ist, auch wenn die andere Vertragsseite den Notar vorgeschlagen hat, gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und hat Ihre Interessen zu wahren. In den meisten Fällen ist es kostengünstiger und auch schneller, die auftretenden Fragen gleich dort zu klären.

Eine Überprüfung von Verträgen, die nicht dem deutschen Recht unterliegen, oder von Verträgen, die im Ausland beurkundet werden sollen, übernehmen wir nicht. Ferner beschränkt sich die Prüfung auf die typischen Bereiche notarieller Tätigkeit (Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht). Eine Prüfung wirtschaftlicher Fragen (Angmessenheit der Gegenleistung, Bonität des Vertragspartners) kann nicht übernommen werden.