Gestaltung

Verträge zu gestalten bedeutet für uns, Ihren Willen so in die rechtliche Ausdrucksweise zu übersetzen, dass der Vertrag funktioniert und Sie vor späteren Überraschungen geschützt sind. Wir fertigen also einen Vertragsentwurf, den Sie üblicherweise vorab erhalten. So bleibt Ihnen vor der Beurkundung die Möglichkeit, die Sache nochmals eingehend zu überdenken und ggf. mit anderen Beratern (Bank, Steuerberater etc.) Rücksprache zu halten.

Vielleicht werden Sie überrascht sein, dass im Vertragsentwurf manches deutlich komplizierter klingt, als Sie sich das vorgestellt hatten. Manches, was einfach klingt, ist aber rechtlich erstaunlich kompliziert. Außerdem sind in unseren Verträgen zahlreiche Vorkehrungen für Störfälle eingebaut, die Sie vielleicht noch gar nicht bedacht haben.

Am liebsten beurkunden wir solche Texte, die wir - zusammen mit unseren Mitarbeitern - auch selbst entworfen haben. Selbstverständlich können wir auch von Ihnen mitgebrachte Entwürfe (z.B. von Ihrem Rechtsanwalt entworfene Verträge) beurkunden. Dies macht die Sache für Sie aber nicht billiger, denn Notarkosten richten sich von Gesetzes wegen nach dem Wert der Angelegenheit, nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Anders gesagt: Wenn Sie die Beurkundung bei uns bezahlen, dann bezahlen Sie die Beratungs- und Gestaltungsleistung automatisch mit - Sie sollten diese also auch in Anspruch nehmen.