Vollzug der Urkunde

Mit der Unterschrift ist unsere Arbeit bei weitem noch nicht beendet. Wir lassen Sie nicht mit Ihrem abgeschlossenen Vertrag im Regen stehen, sondern unterstützen Sie auch bei der weiteren Abwicklung:

  • wir holen für Sie Genehmigungen der anderen Vertragsteile oder der zuständigen Behörden ein
  • wir fragen bei Vorkaufsberechtigten an, ob sie ihr Recht ausüben möchten
  • wir fordern die notwendigen Erklärungen von Gläubigern (z.B. eingetragenen Banken) an
  • wir übernehmen Treuhandaufträge, z.B. wenn die Gläubiger des Verkäufers ihre Rechte nur gegen Ablösung einer Restschuld aufgeben möchten
  • wir teilen den Vertragsteilen mit, wann die Voraussetzungen für eine gefahrlose Zahlung des Kaufpreises gegeben sind
  • wir sorgen dafür, dass Rechte erst nach Eintritt der vertraglichen Bedingungen (z.B. Kaufpreiszahlung) übergehen
  • wir reichen die Urkunden bei öffentlichen Registern (Grundbuch, Handelsregister) ein und sorgen für den Vollzug,

Nicht selten sind diese Arbeiten umfangreicher als die eigentliche Vorbereitung des Vertrages. Unsere Mitarbeiter sind mit diesen Dingen bestens vertraut und betreuen Sie, bis Ihr Vertrag erfüllt und registriert ist. Soweit noch Dinge zu erledigen sind, die Sie nur selbst tun können, weisen wir Sie darauf hin und unterstützen Sie gern.