Beglaubigung von Kopien

Beglaubigte Kopien von Zeugnissen oder anderen Urkunden können wir Ihnen gerne anfertigen. Meist können Sie die beglaubigten Exemplare unmittelbar wieder mitnehmen. Nur bei besonders umfangreichen Texten oder großen Plänen kann die Bearbeitung etwas länger dauern, bitte fragen Sie hierzu im Vorfeld bei uns an. Die Kopien brauchen Sie uns nicht mitbringen, wir fertigen diese selbst an.

Wenn die beglaubigten Kopien im Ausland verwendet werden sollen, ist mitunter eine Überbeglaubigung (Apostille) oder Legalisation erforderlich. Eine Apostille können wir über das Landgericht München I innerhalb weniger Tage einholen; eine Legalisation (Überbeglaubigugn durch die Botschaft oder das Konsulat des Bestimmungslandes) dauert erheblich länger. Bitte klären Sie ab, ob dies erforderlich ist und planen Sie entsprechend mehr Zeit ein.