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Erbrecht

Eine sorgfältige Erbregelung ist die Grundlage der Vermögenssicherung für Ihre Familie, aber nicht nur das: Ungünstig oder missverständlich formulierte Erbregelungen vernichten nicht nur mühsam aufgebaute Vermögenswerte, sondern auch familiäre Bindungen. Die vorsorgende Beratung in diesem Bereich ist uns daher ein besonders wichtiges Anliegen.

Hierzu gehören:

  • Abfassung und Änderung von Testamenten
  • Gestaltung von Erbverträgen und Ehegattentestamenten
  • Rechtswahl bei internationalen Bezügen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Gestaltung in Sonderfällen (z.B. Behindertentestament, Geschiedenentestament, Bedürftigentestament)
  • Errichtung von Stiftungen
  • Nachlassplanung mit Abstimmung der Instrumente des Erbrechts und der vorweggenommenen Erbfolge

Auch nach einem Erbfall lässt sich jedoch vieles noch im Einvernehmen regeln, wobei wir Sie insbesondere bei den folgenden Schritten beraten und begleiten:

  • Annahme und Ausschlagung von Erbschaften und Vermächtnissen
  • Beantragung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erfüllung von Vermächtnissen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Übertragung von Erbanteilen
  • Bereinigung von Meinungsverschiedenheiten durch Auslegungsverträge, Erbvergleiche und Abfindungsverträge
  • Begleitung bei der förmlichen Erbauseinandersetzung
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen