BGH - Verjährung von Heimfallansprüchen

Verstößt der Erbbauberechtigte gegen seine im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks, so beginnt die Verjährung des für diesen Fall vereinbarten Heimfallanspruchs des Eigentümers nicht zu laufen, solange die Pflichtverletzung andauert.

BGH Urteil vom 20.10.2023 – V ZR 205/22

BGH - Anfechtung der Erbausschlagung

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.03.2023 – IV ZB 12/22

Irrt sich der eine Erbschaft Ausschlagende bei Abgabe seiner Erklärung über die an seiner Stelle in die Erbfolge eintretende Person, ist dies nur ein Irrtum über eine mittelbare Rechtsfolge der Ausschlagungserklärung aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften. Ein solcher Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB .

BFH - Umsatzsteuer bei Verkauf an Miteigentümer

BFH, Urt. v. 25.11.2021 – V R 44/20

Wird beim Verkauf einer Immobilie an Miteigentümer auf die Befreiung von der Umsatzsteuer verzichtet, so kommt es zu jeweils eigenständigen Lieferungen der Miteigentumsanteile an die jeweiligen Erwerber. Infolge des nach § 13b UStG vorgesehenen Reverse-charge-Verfahrens schuldet sodann jeder Erwerber die auf seinen Miteigentumsanteil entfallende Umsatzsteuer, es besteht keine Gesamtschuld und keine GbR.

BGH: Abwehr gemeinschaftswidriger Nutzung in WEG nur durch die Gemeinschaft

Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.01.2022 – V ZR 86/21

Im neuen Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft verfügt zwar immer noch der einzelne Eigentümer über einen Abwehranspruch gegen die zweckwidrige Nutzung anderer Einheiten. Er kann diesen Anspruch jedoch nicht mehr selbst gerichtlich geltend machen, weil dies ausschließlich Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.

Dem betroffenen Eigentümer bleibt damit, wenn die Eigentümermehrheit nicht gegen die Nutzung vorgehen möchte, der Weg über eine Beschussersetzungsklage.

BFH zur gesellschafterbezogenen Rücklage

BFH Urt. v. 28.9.2021 – VIII R 25/19

1. Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen.

2. Eine solche Einstellung in die gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG.

Einkommensteuer - Verkauf eines Gartenhauses

Gem. § 23 EStG ist der Gewinn aus einer Veräußerung von Immobilien, die weniger als 10 Jahre vor der Veräußerung angeschafft worden sind, grundsätzlich einkommensteuerpflichtig (sog. Spekulationsgeschäft). Eine Ausnahme hiervon besteht bei solchen Objekten, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Der Bundesfinanzhof hat nun am Fall eines (baurechtlich unzulässig) zu Dauerwohnzwecken genutzten Gartenhauses zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden, dass es für die Steuerbefreiung nicht auf die Rechtmäßigkeit dieser Nutzungsart ankommt (BFH, Urteil vom 26.10.2021 – IX R 5/21). 

Grunddienstbarkeit - Maßgeblichkeit der Grundbucheintragung

Für den Umfang der Rechte aus einer Grunddienstbarkeit kommt es nicht nur auf die Bestellungsurkunde, sondern auch auf die Verlautbarung im Grundbuch an. Im konkreten Fall war das Recht im Grundbuch nur als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bezeichnet; in der Bestellungsurkunde war hingegen auch das Recht zum "Verweilen" aufgeführt.